Übersicht Leistungen Winterdienst

Anliegerpflicht

 Angebot Anliegerpflicht 

Winterdienst

 Winterdienstangebot 

Schneeberäumung

 Angebot Schneeberäumung 

 

Streupflicht

 Angebot Streupflicht 

Risiko vermeiden - Winterdienst

Der Winterdienst, die Schneeberäumung oder das Abstumpfen von Verkehrsflächen durch Auftaumittel oder Streumittel sind Aufgabe des Anliegers. Anlieger im Sinne der Winterdienstsatzung sind die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke. Die Anliegerpflicht wird von den Städten und Gemeinden an Anlieger übertragen. Damit ist der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes oder einer Immobilie verpflichtet den Winterdienst zu gewährleisten.

Sie können diese Anliegerpflicht gemäß Satzung der Städte und Gemeinden durch eine Hausmeisterfirma durchführen lassen. Der Hausmeister übernimmt also durch einen Vertrag Ihre Pflichten und damit Ihr Risiko. Auch ist ein Hausmeisterdienst durch entsprechende Technik besser für die Durchführung des Winterdienstes geeignet. Die Winterdienstsatzung der Stadt Dresden finden Sie hier. Für Meißen, Coswig und Radebeul, finden sie hier die Winterdienstsatzung

 

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